Beglaubigte Abschrift
Eine beglaubigte Abschrift ist eine Abschrift (Zweitschrift), auf der bezeugt wird, dass sie mit der Urschrift oder ihrer Ausfertigung übereinstimmt. Hierzu ist auch eine Fotokopie zu rechnen (BGH NJW 1974, 1383).
Publikationen zum Thema
- Anerkennung eines australischen Testaments in Deutschland
- Anerkennung eines englischen Testaments in Deutschland
- Anerkennung eines kanadischen Testaments in Deutschland
- Anerkennung eines neuseeländischen Testaments in Deutschland
- Anerkennung eines US-amerikanischen Testaments in Deutschland
- Das Konto und Depot im Erbfall
- Erbschein: Erforderlichkeit, Antrag, Rechtswirkungen, Widerspruch und Kosten
- Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
- Testamentsvollstreckerzeugnis - Erforderlichkeit, Antragstellung, Erteilung und Wirkungen