Bedingter Widerrufsvorbehalt

In einem Schenkungsvertrag kann ein Widerrufsrecht vorbehalten werden. Dieses kann unbedingt oder bedingt sein (bedingter Widerrufsvorbehalt). Die Bedingung kann z.B. sein, dass 

  • der Beschenkte vor dem Schenker verstirbt;
  • der Beschenkte heiratet ohne mit seinem Ehegatten Gütertrennung zu vereinbaren;
  • der Beschenkte in Vermögensverfall gerät;
  • der Beschenkte den geschenkten Vermögensgegenstand veräußert;
  • die Ehe zwischen dem Schenker und dem Beschenkten geschieden wird.