Altersvorsorgeplan
Als Altersvorsorgeplan werden Instrumente der betrieblichen Altersvorsorge, die auf die Absicherung im Alter abzielen, bezeichnet.
Für Zwecke des DBA-USA-ESt gelten nach Ziff. 16 des Protokolls vom 01.06.2006 als Altersvorsorgeplan insbesondere folgende US-amerikanische Altersvorsorgepläne:
- anerkannte Pläne nach IRC § 401(a),
- individuelle Altersvorsorgepläne (individual retirement accounts, kurz IRA),
- Pläne nach nach IRC § 401(k),
- bestimmte 408(k)-Pläne,
- individuelle Rentenversicherungen („individual retirement annuities“) und Pläne („accounts“) nach IRC § 408(p),
- Roth-IRAs,
- steuerrechtlich anerkannte Rentenpläne („qualified annuity plans“) nach IRC § 403(a),
- Pläne nach § 403(b) und
- und staatliche Pläne („governmental plans“) nach IRC § 457(b).
Publikationen zum Thema
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- Erbrecht Florida - Einführung
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- Ziff. 16 des Protokolls vom 01.06.2006 zur Änderung des DBA-USA
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