401(k)
Ein 401(k) ist ein nach US-amerikanischen Recht steuerlich begünstigter US-amerikanischer Altersvorsorgeplan. Der Arbeitnehmer (employee) kann einen Teil seines monatlichen Einkommens (2018: bis zu 18.500 USD im Jahr) auf ein gesondertes 401(k)-Konto vom Arbeitgeber (employer) einzahlen lassen mit der Folge, dass der eingezahlte Beitrag (contribution) vom steuerpflichtigen Einkommen des einzahlenden Arbeitnehmers ausgenommen ist. Der Arbeitnehmer kann im Mantel des 401(k)-Kontos verschiedene Finanzprodukte erwerben und verwalten (z.B. Aktien, Fonds oder Renten). Während der Ansparzeit müssen Erträge (Zinsen, Dividenden) nicht als Einkommen versteuert werden. Auszahlungen unterliegen der US-Einkommensteuer. Andere Regeln gelten für einen "designated Roth account" in einem 401(k).
Publikationen zum Thema
- Die Besteuerung deutsch-amerikanischer Erbfälle nach dem deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen
- Erbrecht Florida - Einführung
- Erbrecht New York - Einführung
- Erbrecht USA - Einführung
- Erwerb außerhalb des Nachlasses in den USA
- Intestate Succession and California
- Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses im US-Bundesstaat New York
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- Taxation of Distributions from an inherited IRA or 401-k to a Resident of Germany
- US-amerikanische private Rentenversicherung im Erbfall
- US-amerikanischer Altersvorsorgeplan: Rechtsfolgen des Todes und Steuern
News zum Thema
- BFH: Auszahlung aus US-amerikanischen Altersvorsorgeplan unterliegt nur mit dem Unterschiedsbetrag der Einkommensteuer
- Decicison of the German Federal Fiscal Court on the Taxation of Distributions from a 401(k) to Beneficiary in Germany
- FG Köln zur Einkommensteuer bei Zahlung aus einem US-Altersvorsorgeplan
- FG Rheinland-Pfalz: Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Altersvorsorgesystemen ("401(k) pension plan")
- Taxation of Distributions from an 401(k) to an individual Resident in Germany