Kalifornisches Erbrecht - Einführung

Als in Kalifornien zugelassener Rechtsanwalt (Attorney-At-Law) und Spezialist für deutsch-amerikanische Erbfälle habe ich in den letzten Jahren zahlreiche deutsch-amerikanische Erbfälle bearbeitet. Das Ergebnis meiner Erfahrung habe ich in nachfolgendem Beitrag zum "kalifornischen Erbrecht" zusammengefasst. Der Beitrag versteht sich als Einführung, welche das Problembewusstsein des Lesers - gerade auch bei deutsch-kalifornischen Erbfällen - wecken soll.

Grundlagen

Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben kein einheitliches Erbrecht. Vielmehr haben alle 50 US-Bundesstaaten ihr eigenes Erbrecht. Das Erbrecht des US-Bundesstaates Kalifornien ist im California Probate Code (CPC) kodifiziert. 

Anwendbares Erbrecht aus Sicht eines Gerichtes von Kalifornien

Anwendbares Recht aus der Sicht von Kalifornien

Im Hinblick auf bewegliches Vermögen (movables) das Recht des letzten Domizil (domicile) des Erblassers an und im Hinblick auf das unbewegliches Vermögen (immovables) ist das Recht des Ortes, an dem es sich das unbewegliche Vermögen befindet, also das Belegenheitsrecht (lex rei sitae) anzuwenden. Somit kommt es oftmals dazu, dass für einen Teil des Nachlasses deutsches und für einen anderen Teil das Erbrecht von Kalifornien anzuwenden ist, sog. Nachlassspaltung (scission). Im Hinblick auf "meaning and legal effect" eines Testaments, kann nach CPC § 21103 der Testator aber das anwendbare Recht wählen. 

Für die Nachlassabwicklung (administration) - siehe dazu unten - gilt abweichend vom Vorgesagten das Recht des Staates, dessen Gerichte für die Bestellung des Nachlassabwicklers (personal representative) zuständig sind. Auch für Trusts und den Erwerb außerhalb des Nachlasses (z.B. bei TOD account, POD account oder Joint Tenancy) wird gesondert angeknüpft.  

Anwendbares Recht aus deutscher Sicht

Aus deutscher Sicht ist das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen im Sinne der EuErbVO hingegen nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) zu bestimmen.

Hinweis: Da es nach der EuErbVO keine besonderen Bestimmungen für Immobilien in Kalifornien gibt, kann es im deutsch-kalifornischen Erbfall dazu kommen, dass deutsche und kalifornische Gerichte unterschiedliches Recht anwenden. Die können sich Erben oder andere Beteiligte unter Umständen durch Forum Shopping zu Nutze machen. 

Testamentarische Erbfolge

Hat der Erblasser wirksam ein Testament errichtet, bestimmt sich die Erbfolge vorrangig nach diesem Testament (testamentarische Erbfolge). Dabei hat der Testator weitgehende Freiheiten.  Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Testamentarische Erbfolge nach dem Recht des US-Bundesstaates Kalifornien

Pflichtteil 

Das Erbrecht von Kalifornien ist vom Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht. Einen Pflichtteil im Sinne einer quotalen, wertmäßigen Beteiligung am Nachlass, gibt es nicht. Vom Erblasser abhängige Kinder (z.B. Minderjährige oder Behinderte) und der überlebende Ehegatte, haben allerdings Anspruch auf die zeitweilige Nutzung der Wohnung und des Inventars (homestead rights) und Unterhaltszahlungen aus dem Nachlass. (family allowances). Außerdem erhält der überlebende Ehegatte 1/2 des ehelichen Gesamtgutes (community property).  Ein "vergessenes" Kind (omitted child) kann das Testament anfechten und den gesetzlichen Erbteil verlangen. Das gleiche gilt für den vergessenen Ehegatten. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag Pflichtteil in Kalifornien

Gesetzliche Erbfolge

Wenn sich die Rechtsnachfolge nicht nach einem Testament richtet, hängt die Erbfolge davon ab, ob der Erblasser verheiratet war und welche Verwandten ihn überlebt haben. Wird der Erblasser von seinem Ehegatten überlebt, ist außerdem der eheliche Güterstand zu beachten, da der Güterstand nach dem Recht von Kalifornien die Errungenschaftsgemeinschaft ist, d.h. nach Eingehung der Ehe erworbenes Vermögen im Grundsatz Gesamtgut (community property) ist. Für eine tabellarische Übersicht zur gesetzlichen Erbfolge verweisen wir auf den Beitrag "Erbrecht in Kalifornien - gesetzliche Erbfolge".

Das förmliche Nachlassverfahren 

Nach dem Tod einer Person kann jede Person, die ein berechtigtes Interesse hat, durch Einreichung eines Antrags ein Nachlassverfahren beginnen. Das Verfahren beginnt in der Regel mit dem Antrag auf Ernennung eines Nachlassabwicklers und Bestätigung der Wirksamkeit des Testaments (Probate). Nach Bestätigung des Testament und Ernennung des Nachlassabwicklers schließt sich die Verwaltung (administration) und schließlich die Verteilung (distribution) des Nachlasses an. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Probate und Administration - das gerichtliche Nachlassverfahren in Kalifornien.

Anwachsungsrecht auf den Tod

Nicht selten kommt es vor, dass Vermögensgegenstände außerhalb des Nachlasses an einen Nicht-Erben übergehen. Dies kann z.B. der Fall sein, weil im Hinblick auf gemeinschaftliches Vermögen eine Anwachsung auf den Tod vereinbart wurde, sog. Joint Tenancy. Die Vereinbarung einer solchen Anwachsung ist z.B. im Hinblick auf gemeinschaftliche Konten von Eheleuten üblich. Aber auch im Hinblick auf das Gesamtgut (community property) von Eheleuten wird oft eine joint tenancy vereinbart; das Vermögen heißt in diesem Fall "community property with right of survivorship". 

Todesfallbegünstigung aus einer Vereinbarung mit einer Bank oder anderem Finanzinstitut 

Ein Erwerb außerhalb des Nachlasses kann daneben auch durch Vereinbarung einer Begünstigung auf den Tod in einem Bankvertrag erfolgen (POD account bzw. TOD account). 

Trusts

Trusts sind in Kalifornien ein verbreitetes Mittel, um das als umständlich und teuer empfundene probate-Nachlassverfahren zu vermeiden. Ein trust ein treuhänderisches Rechtsverhältnis, bei dem der Errichter (grantor, settlor) einer Person, dem Treuhänder (trustee), bestimmte Güter treuhänderisch überträgt, die der Trustee dann für bestimmte vom Errichter benannte Zwecke verwenden soll. Wird ein trust zu Lebzeiten des Trust – Errichters errichtet, spricht man von einem Trust unter Lebenden (living trust). Bitte beachten Sie hierzu auch unseren Beitrag zu living trusts in Kalifornien

Kalifornische Erbschaftsteuer und Nachlasssteuer

Der US-Bundesstaat Kalifornien erhebt weder eine Erbschaftsteuer noch eine Nachlasssteuer. 

US-Nachlasssteuer

Neben der Nachlasssteuer kann auch US-Bundes-Nachlasssteuer erhoben werden. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Nachlasssteuer und Erbschaftsteuer in den USA

Deutsche Erbschaftsteuer und Vermeidung der Doppelbesteuerung

Auch deutsche Erbschaftsteuer kann anfallen. Allerdings haben die USA und Deutschland auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, durch welches die Doppelbesteuerung in der Regel vermieden wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Beitrag Die Besteuerung deutsch-amerikanischer Erbfälle nach dem deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen

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