Fachanwalt für Erbrecht Berlin: Ihr Spezialist für den Erbstreit

Herr Veit Klinger ist Fachanwalt für Erbrecht in Berlin. Er ist Partner der Kanzlei Frank & Partner Rechtsanwälte und kooperiert mit anderen Kanzleien des WF Netzwerks. Neben hervorragender akademischer Qualifikation (2. Staatsexamen mit großem Prädikat) zeichnen ihn strategisches Denken und systematische Arbeitsweise aus. Er ist ein erfahrener Prozessanwalt und ist bundesweit im Erbprozess, insbesondere bei internationalen Bezügen zu Common-Law Staaten, tätig. Er berät am Hauptsitz der Kanzlei in Berlin und auf Anfrage auch in der Hamburger Niederlassung. 

Sprachen

Deutsch, Englisch, Spanisch

Leistungen

Erbrechtliche Klagen

Herr Klinger ist ein erfahrener Prozessanwalt. Sein Tätigkeitsspektrum umfasst insoweit z.B. 

  • Klage auf den Pflichtteil (Stufenklage),
  • Erteilungsklage/Erbauseinandersetzungsklage,
  • Auskunftsklage (z.B. über Verbleibt von Nachlassgegenständen),
  • Klage auf Feststellung des Erbrechts,
  • Klage auf Herausgabe des Nachlasses,
  • (streitige) Erbscheinverfahren und
  • (streitige) Verfahren zur Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses. 

Nachlassabwicklung und Teilung des Nachlasses

Auch in nicht-streitigen Nachlassangelegenheiten ist er umfassend tätig. Seine Leistungen umfassen z.B. 

  • Beantragung von Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis,
  • Umschreibung des Grundbuchs im In- und Ausland,
  • Auslegung des Testaments und Klärung anderer Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung,
  • Bewertung des Nachlasses,
  • Erbteilung / Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft,
  • Erklärung der Erbschaftsteuer,
  • Beratung bei der Verwaltung des Nachlasses (Beschlussfassung der Erbengemeinschaft) und
  • Verwertung des Nachlasses (z.B. Verkauf).

Erklärung der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer

Im Erbfall unterstützt Herr Klinger seine Mandanten auch bei der Erklärung der anfallenden Steuern; seine Leistungen umfassen z.B.

  • die Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer (insbesondere bei Bezügen zum Ausland), 
  • Anrechnung ausländischer Steuer auf die deutsche Steuer,
  • Einspruch gegen Erbschaftssteuerbescheid,
  • Gutachten zur Besteuerung (insbesondere bei Bezügen zum Ausland) und
  • Beratung zur (legalen) Minimierung der Erbschaftssteuer (z.B. taktische Ausschlagung).

Standorte

Berlin | Hauptkanzlei

WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
D-10117 Berlin

Tel. +49 30 88712381
Fax +49 30 22185555
berlinDo not spam(at)Do not spamwf-inter.com

Hamburg | Niederlassung

WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Bergstraße 26
D–20095 Hamburg

Tel. +494022860136
hamburgDo not spam(at)Do not spamwf-inter.com

Publikationen

Pflichtangaben

Herr Klinger ist Partner der Kanzlei Frank & Partner Rechtsanwälte. 

Angaben zur Partnerschaft

Frank & Partner Rechtsanwälte

Leipziger Platz 9
10117 Berlin

Tel.:   +49 (0)30 88712381
Email: info(at)wf-frank.com
Web:  www.wf-frank.com

UmSt-IdNr.: DE288360405
Steuernummer: 34/290/00418  

Frank & Partner Rechtsanwälte ist eine Partnerschaftsgesellschaft im Sinne des PartG. Die Partnerschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Charlottenburg unter der Nummer PR 966 B. Partner sind Jan-Hendrik Frank, Veit Klinger, José Martinez Salinas und Steffen Leithold. 

Berufsrechtliche Angaben

Herr Rechtsanwalt Veit Klinger gehört der Rechtsanwaltskammer Berlin an. Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
  • Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln).

Sämtliche berufsrechtlichen Regelungen sind abrufbar auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www. brak.de (Angaben gemäß § 5 TDG)

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Name und Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.
Versicherungssumme pro Versicherungsfall: EUR 2 Million; Höchstleistung pro Versicherungsjahr: EUR 4 Million
Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung: Weltweit wie unten beschrieben: 
Auszug aus den Versicherungsbedingungen (AVB-RSW HV 60): 
„Teil 2, 2. Ausschlüsse
2.1. Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.“

Auszug aus den HV 4360: 
„Abweichend von Teil 2 A Ziffer 2.1 b) und Teil 3 A Ziffer 4.1 b) der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sowie Risikobeschreibung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB-RSW HV 60) besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung im außereuropäischen Recht, die aufgrund deutscher gesetzlicher Haftungsbestimmungen vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden.“

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