US-Anwalt für deutsch-amerikanisches Erbrecht
Herr Stuyvesant Wainwright IV ist als Attorney at law (US-Anwalt) in New York (New York State Bar) zugelassen. Außerdem ist er als Attorney at law bei der RAK Berlin registriert. Er ist ein erfahrener Rechtsberater mit über 20 Jahren Berufserfahrung und ausgezeichneter akademischer Qualifikation: Er studierte an der renommierten University of California in Berkeley und an der Golden Gate University School of Law, San Francisco, CA. Sein Studium schloss er mit einem "Juris Doctor" als 8 unter 246 Absolventen im Mai 1993 ab. Damit war er unter den 3 % der besten des Abschlussjahrgangs. Herr Wainwright IV kooperiert in Berlin eng mit den Rechtsanwälten der Kanzlei Frank & Partner Rechtsanwälte.
Leistungen
Nachlassplanung: Testament, Trust und weiteres
Des Weiteren berät er auch umfassend bei der Nachlassplanung (estate planning). Hierzu gehören z.B.
- Gestaltung von Testamenten für die USA,
- Überprüfung bestehender Testamente,
- Testamentsersatzgeschäfte (z.B. Bankkonten mit Begünstigungen auf den Tod, Trust),
- Beratung betreffend US-Nachlasssteuer (Federal Estate Tax), Steuern der Bundesstaaten und Doppelbesteuerung sowie
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung.
Geltendmachung von Direktansprüchen gegen Banken und andere Finanzinstitute in den gesamten USA
In den gesamten USA macht Herr Wainwright IV für Deutsche ihre Ansprüche aus Begünstigungen auf den Tod geltend, z.B.
- aus Konten und Depots mit Todesfallbegünstigung (payable on death, transfer on death),
- Ansprüche aus Versicherungsverträgen,
- Ansprüche aus Altersvorsorgeplänen (z.B. 401K / IRA)
Probate-Nachlassverfahren in New York/USA
Herr Wainwright IV wird bei Nachlassabwicklungen in New York umfassend tätig. Seine Leistungen umfassend inbesondere
- Vorbereitung des Antrag auf Erteilung des "US-Erbscheins" (letters of administration, letters testamentary, probate),
- Verwaltung des Nachlasses (adminstration), einschließlich Nachlassverzeichnis (estate inventory), Gläubigeraufruf, Zahlung der Nachlassverbindlichkeiten, Erklärung von Steuern sowie
- Verteilung des Nachlasses (distribution).
Wahrnehmung der Rechte der Begünstigten gegenüber dem Nachlassabwickler
Auf Wunsch führt er die Korrespondenz mit dem Nachlassabwickler (personal representative) in den USA und nimmt die Rechte der Begünstigten wahr. In solchen Fällen setzt er z.B. Folgendes durch:
- Recht auf Vorlage eines Nachlassverzeichnisses (estate inventory),
- ordnungsgemäße Rechenschaft (accounting),
- ordnungsgemäße Abrechnung der Vergütung und Kosten,
- Auszahlung an die Begünstigten ohne unzulässige Abzüge,
- Entlassung des Nachlassabwicklers,
- Unterlassung von Verkauf von Nachlassgegenständen und
- Schadenersatz gegen Nachlassabwickler.
Erklärung der US-Erbschaftssteuer
Ferner berät er auch in allen steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Erbfall. Gemeinsam mit US-Steuerberatern erbringt er z.B. folgende Leistungen
- Vorbereitung der US-Erbschaftssteuererklärung,
- Beschaffung einer Steuernummer (ITIN),
- Wahrnehmung der Interessen gegenüber den amerikanischen Steuerbehörden (IRS) und
- Antrag auf Anrechnung von deutschen Steuern auf US-Steuern.
Immobilienrecht
Schließlich berät er auch Deutsche bei Immobiliengeschäften im US-Bundesstaat New York und US-Amerikaner beim Erwerb von Grundvermögen in Deutschland.
Standorte
Berlin | Hauptkanzlei
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
D-10117 Berlin
Tel. +49 30 88712381
Fax +49 30 22185555
berlin
(at) wf-inter.com
New York | Niederlassung
WF Wainwright & Associates
330 Seventh Ave., 19th Floor
NY 10001 New York
Tel. +1 631 3242992
Fax +1 631 6144327
newyork
(at) wf-inter.com
East Hampton | Niederlassung
WF Wainwright & Associates
10 Gingerbread Lane
NY 11937 East Hampton
Tel. +1 631 324 2992
Fax +1 631 324 1424
easthampton
(at) wf-inter.com
Publikationen
- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht des US-Bundesstaates New York
- Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses im US-Bundesstaat New York
- Gesetzliche Erbfolge im US-Bundesstaat New York
- Erbrecht New York - Einführung
- Anerkennung eines deutschen Testaments der Form nach im US-Bundesstaat New York
- Joint Tenancy im Recht der USA
- New York: Übertragung eines Co-op
- Haftung für Nachlassverbindlichkeiten und Ausschlagung bei US-Erbschaft
- Der lebzeitige Trust im Erbrecht von New York
- Pflichtteil und gesetzliche Rechte des überlebenden Ehegatten nach dem Recht von New York
- Pflichtteil und gesetzliche Rechte des überlebenden Ehegatten nach dem Recht von New York
- Erbschaftsteuer und Nachlasssteuer in New York
- Die joint tenancy im (Kollisions-)Recht der US-Bundesstaaten, IPRax 2015, 374
- ZEV: Todesfallbesteuerung von Deutschen mit Vermögen in den USA
Pflichtangaben
Herr Stuyvesant Wainwright IV ist als Attorney at law in New York zugelassen. In Deutschland ist er bei der Recht der Rechtsanwaltskammer Berlin als Attorney at law registriert. Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
- Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln).
Sämtliche berufsrechtlichen Regelungen sind abrufbar auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de (Angaben gemäß § 5 TDG)
Name und Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.
Kontaktdaten
Stuyvesant Wainwright IV
WF Wainwright & Associates
Attorney at law (New York)
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
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Fax +49 30 22185555
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