Deutsch-Amerikanisches Erbrecht, kalifornisches Erbrecht

Wir arbeiten eng mit unserer deutschen Partner-Kanzlei zusammen und beraten umfassend bei Erbfällen mit Bezügen zur USA und vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren in Kalifornien. Unsere Leistungen umfassen z.B. 

Förmliche Probate-Nachlassverwaltung in Kalifornien

Wir führen nicht-streitige Nachlassverfahren für den Testamentsvollstrecker/Nachlassabwickler in ganz Kalifornien. Unsere Leistungen umfassen z.B. 

  • Vorbereitung des Antrag auf Erteilung des kalifornischen "Erbscheins" (letters of administration, letters testamentary, probate),
  • Verwaltung des Nachlasses (adminstration), einschließlich erstellen von Nachlassverzeichnis (estate inventory), Gläubigeraufruf, Zahlung der Nachlassverbindlichkeiten, Erklärung von Steuern sowie die 
  • Verteilung des Nachlasses (distribution).

Vertretung von Begünstigten im Nachlassverfahren in Kalifornien

In Nachlassverfahren in Kalifornien vertreten wir auch Begünstigte oder Erben, d.h.

  • die Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Nachlassabwickler (personal representative), z.B. auf Erteilung eines Nachlassverzeichnisses (estate inventory) und ordnungsgemäße Rechenschaft (Accounting),
  • Überprüfung der Tätigkeit des Nachlassabwicklers (z.B. Nachlassverbindlichkeiten, Kosten der Nachlassabwicklung einschließlich Vergütung des Nachlassabwicklers in den USA),
  • Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruches auf Auskehrung des Nachlasses bzw. Verteilungsanteils gegen den Nachlassabwickler,
  • Entlassung des Nachlassabwicklers,
  • Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs gegen den Nachlassabwickler (z.B. Verkauf von Grundstücken) sowie
  • Geltendmachung von Schadenersatzanspruch gegen Nachlassabwickler.

Geltendmachung von Direktansprüchen gegen Banken und andere Finanzinstitute in den gesamten USA

Wir sind auch bei der Vereinnahmung von Vermögenswerten, welche nicht in den Nachlass (estate) fallen, sondern direkt an den/die Begünstigte gehen, behiiflich, z..B. 

  • Ansprüche aus Begünstigungen auf den Tod aus Konten und Depots, 
  • Ansprüche aus Versicherungsverträgen,
  • Ansprüche aus Altersvorsorgeplänen (z.B. 401K / IRA)

Vertretung bei der Erklärung der US-Erbschaftsteuer

Sofern im Erbfall die US-Nachlasssteuer (federal estate tax) zu erklären ist Erklärung der beim Erbfall anfallenden Steuern behilflich. Seine Leistungen umfassen insbesondere 

  • die Vorbereitung der US-Erbschaftssteuererklärung,
  • Beschaffung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung (transfer certificate), 
  • die Beschaffung einer Steuernummer (ITIN),
  • die Wahrnehmung der Interessen gegenüber den amerikanischen Steuerbehörden (IRS) oder
  • Stellen von Anrechnungsanträgen und Anträgen auf Erstattung zuviel bezahlter Steuern. 

Steuererklärungen für Nicht-Residente, Nachlässe und Trusts 

Herr Sheppard vertritt Nicht-Residente (z.B. Nicht-residente Begünstigte), Nachlässe und Trusts umfassend gegenüber den Steuerbehörden Kaliforniens (state franchise boards) und der Bundessteuerbehörde IRS. Seine Leistungen umfassen insbesondere:

  • Vorbereitung und Einreichung der von Steuererklärungen bei der IRS oder den Steuerbehörden Kaliforniens;
  • Stellungnahmen zur Anwendbarkeit des Doppelbesteuerungsabkommens;
  • Erwirkung von Steuerbescheinigungen und Entlastungen von der IRS und den kalifornischen Steuerbehörden;
  • Beantragung der ITIN für Nicht-Residente;

Rückforderung von einbehaltener US-Quellensteuer  

Herr Sheppard ist auch bei der Rückforderung von US-Institutionen (z.B. Bank oder Versicherung) einbehaltender US-Quellensteuer behilflich. Seine Leistungen umfassen: 

  • Einkommen aus Finanzanlagen,
  • Verkauf von Grundvermögen,
  • Zahlungen an fremde Begünstigte von steuerbegünstigten Altersvorsorgeplänen
  • Versicherungen und  Rentensparpläne

Anfechtung des Testaments und Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Nachlass in Kalifornien

Wir führen auch streitige Nachlassverfahren in kalifornischen Gerichten, z.B.   

  • Anfechtung des Testaments (will contest), z.B. wegen Testierunfähigkeit oder Täuschung/Drohung (undue influence),
  • Geltendmachung des Pflichtteils (forced heirship) oder
  • Klage auf Zahlung aus den Nachlass. 

Trusts in den USA

Wir sind auch gerne in Trust-Sachen behilflich, z.B. 

  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Treuhänder (trustee), z.B. auf Erteilung eines Nachlassverzeichnisses (trust inventory) und ordnungsgemäße Rechenschaft (accounting),
  • Überprüfung der Tätigkeit des Treuhänders (z.B. Kosten der Verwaltung des Trusts),
  • Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruches auf Auskehrung des Anteils am Trust-Vermögen,
  • Entlassung des Treuhänders,
  • Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Trust/Treuhänder (trust litigation), z.B. wegen Verletzung von treuhänderischen Pflichten (breach of fiduciary duties),
  • Anfechtung eines Trusts in den USA (trust contest),
  • Klärung der steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Trusts

Nachlassplanung: Testament, Trust und Testamentsersatzgeschäfte

Bei der Nachlassplanung beraten wir umfassend. Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

  • die Gestaltung von Testamente bei Bezügen zu den USA (z.B. gesondertes Testament für die USA),
  • die Überprüfung bestehender Testamente,
  • die umfassende Vermögensnachfolgeplanung (Estate Planning), auch unter Verwendung von Trusts und Gesellschaften,
  • Testamentsersatzgeschäfte, z.B. Bankkonten mit Begünstigungen auf den Tod,
  • die Beratung betreffend US-Nachlasssteuer (Federal Estate Tax), Steuern der Bundesstaaten und Doppelbesteuerung sowie
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung. 

Unsere Mandanten

Wir beraten Privatleute, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und öffentliche Stellen. Für Gerichte erstellen wir Gutachten zum ausländischen Recht. Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Vermögen in den USA oder Amerikaner mit Vermögen in Deutschland. 

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