Errichter Trust (grantor trust)

Als Errichter-Trust (grantor trust) wird im US-amerikanischen Recht ein Trust bezeichnet, bei dem der Errichter (grantor) bestimmte Recht am Trust-Vermögen vorbehält mit der Folge, dass der Errichter des Trusts für Zwecke der US-Einkommen und der US-Bundes-Nachlasssteuer (federal estate tax) als Eigentümer des Trust-Vermögens gilt. Immer als Errichter-Trust einzuordnen ist z.B. der widerrufliche lebzeitige Trust (revocable living trust) bis zum Tod des (alleinigen) Errichters.