Fachanwalt für Erbrecht Berlin: Ihr Spezialist für den Erbstreit
Herr Veit Klinger ist Fachanwalt für Erbrecht in Berlin. Er ist Partner der Kanzlei Frank & Partner Rechtsanwälte und kooperiert mit anderen Kanzleien des WF Netzwerks. Neben hervorragender akademischer Qualifikation (2. Staatsexamen mit großem Prädikat) zeichnen ihn strategisches Denken und systematische Arbeitsweise aus. Er ist ein erfahrener Prozessanwalt und ist bundesweit im Erbprozess, insbesondere bei internationalen Bezügen zu Common-Law Staaten, tätig. Er berät am Hauptsitz der Kanzlei in Berlin und auf Anfrage auch in der Hamburger Niederlassung.
Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch
Leistungen
Erbrechtliche Klagen
Herr Klinger ist ein erfahrener Prozessanwalt. Sein Tätigkeitsspektrum umfasst insoweit z.B.
- Klage auf den Pflichtteil (Stufenklage),
- Erteilungsklage/Erbauseinandersetzungsklage,
- Auskunftsklage (z.B. über Verbleibt von Nachlassgegenständen),
- Klage auf Feststellung des Erbrechts,
- Klage auf Herausgabe des Nachlasses,
- (streitige) Erbscheinverfahren und
- (streitige) Verfahren zur Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses.
Nachlassabwicklung und Teilung des Nachlasses
Auch in nicht-streitigen Nachlassangelegenheiten ist er umfassend tätig. Seine Leistungen umfassen z.B.
- Beantragung von Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis,
- Umschreibung des Grundbuchs im In- und Ausland,
- Auslegung des Testaments und Klärung anderer Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung,
- Bewertung des Nachlasses,
- Erbteilung / Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft,
- Erklärung der Erbschaftsteuer,
- Beratung bei der Verwaltung des Nachlasses (Beschlussfassung der Erbengemeinschaft) und
- Verwertung des Nachlasses (z.B. Verkauf).
Erklärung der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer
Im Erbfall unterstützt Herr Klinger seine Mandanten auch bei der Erklärung der anfallenden Steuern; seine Leistungen umfassen z.B.
- die Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer (insbesondere bei Bezügen zum Ausland),
- Anrechnung ausländischer Steuer auf die deutsche Steuer,
- Einspruch gegen Erbschaftssteuerbescheid,
- Gutachten zur Besteuerung (insbesondere bei Bezügen zum Ausland) und
- Beratung zur (legalen) Minimierung der Erbschaftssteuer (z.B. taktische Ausschlagung).
Standorte
Berlin | Hauptkanzlei
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
D-10117 Berlin
Tel. +49 30 88712381
Fax +49 30 22185555
berlin
(at) wf-inter.com
Hamburg | Niederlassung
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Bergstraße 26
D–20095 Hamburg
Tel. +49 40 79769095
hamburg
(at) wf-inter.com
Publikationen
- Erbenermittler und Erbenermittlung
- Trusts in Neuseeland
- Joint Tenancy im kanadischen Recht
- England und Wales: Gesetzliche Erbfolge
- Südafrikanisches Erbrecht - Einführung
- Der US-amerikanische Trust - Anerkennung, Nachlassverfahren und Pflichtteil in Deutschland
- Anerkennung eines deutschen Testamentes in den USA
- Testamentsanfechtung wegen Irrtum, Drohung und Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten
- Erbschaftssteuer und Kapitalgewinnsteuer im deutsch-australischen Erbfall
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in NSW (Australien)
- Anerkennung eines deutschen Testaments in Arizona
- Pflichtteil: Pflicht zur Auskunft durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in England und Wales
- Pflichtteil auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Testamentsfälschung: Nachweis der Fälschung des Testaments durch Gutachten
- Widerruf eines Testaments
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in den USA
- Testamentarische Erbfolge im Erbrecht von Ontario
- Anerkennung eines deutschen Testaments in Südafrika
- Probate and Administration - das Nachlassverfahren in Ontario
- Probate and Administration - das Nachlassverfahren in British Columbia (Kanada)
- Kanada: Erbschaftssteuer und Steuern im Erbfall
- Erbschaftssteuer, Nachlasssteuer und andere Steuern im Ontario-Erbfall
- Minderjähriges Kind als Erbe - Vermögenssorge, Vormundschaft und Testamentsvollstreckung
- Pflichtteil: Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil
- Pflichtteil: Pflichtteilsberechtigte und Pflichtteilsquote
- Pflichtteil: Berechnung des Wertes des Nachlasses
- Pflichtteilsergänzungsanspruch - Entstehung, Höhe, Anrechnung
- Widerruf Testament – FAQ
- Nicht auffindbares Testament und Nachweis des Erbrechts
- British Columbia - Durchsetzung von Forderungen gegen den Vorsorgebevollmächtigten im Erbfall
- Ausschlagung der Erbschaft - Frist, Form, Rechtsfolgen
- Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Erbsachen
- Erbrecht British Columbia - Einführung
- Pflichtteil und gesetzliche Rechte nach dem Recht von England und Wales
- Anrechnung der englischen Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer
- Anerkennung eines englischen Testaments in Deutschland
- Deutsch-englisches Erbrecht - Einführung
- Anwendbares Erbrecht nach der Europäischen Erbrechtsverordnung
- Anerkennung eines US-amerikanischen Testaments in Deutschland
- Pflichtteilsentziehung - Gründe, Verzeihung, Form, Rechtsschutz
- Testamentarische Erbfolge im Erbrecht der USA - Testierfähigkeit, zulässige Verfügungen, Form, Widerruf
- Die gesetzliche Erbfolge nach US-amerikanischem Erbrecht
- Vorerbschaft und Nacherbschaft - Rechte und Pflichten des Vorerben und Nacherben
- Erbengemeinschaft nach deutschem Recht und Vermögen in Spanien
- Testamentarische Erbfolge nach südafrikanischem Recht
- Wer erbt, wenn der im Testament benannte Erbe vor dem Erblasser stirbt?
- ZEV Länderbericht Australien: Reform des Erbrechts im Bundesstaat Victoria
- Rechtswahl und Fiktion der Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung
- Amtliche Verwahrung eines Testaments
- Testamentarische Erbfolge nach dem Erbrecht von New South Wales (Australien)
- Pflichtteil in New South Wales (Australien)
- Die gesetzliche Erbfolgen in New South Wales (Australien)
- Gesetzliches Erbfolge auf den Balearen
- Gesetzliche Erbfolge in Neuseeland
- Pflichtteil nach spanischem Erbrecht
- Gemeinschaftliches Konto im deutsch-englischen Erbfall
- Der trust im Erbrecht von England & Wales
- Gesetzliche Erbfolge in Victoria (Australien)
- Grundstücksrechte in England
- Testamentarische Erfolge nach dem Recht von England & Wales
- Grundbuch in England
- Joint Tenancy bei Grundvermögen in England
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- Internationale Zuständigkeit in Erbsachen nach der EuErbVO
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- Probate and Administration - das Nachlassverfahren Südafrika
- Erwerb außerhalb des Nachlasses in den USA
- Deed of Variation und deutsche Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer
- Pflichtteil und postmortaler Unterhalt in Neuseeland
- Neuseeländisches Erbrecht - Einführung
- Testament für Deutsche mit Vermögen in Neuseeland
- Europäisches Nachlasszeugnis - Zuständigkeit, Antrag, Wirkungen, Gültigkeitsdauer
- Testamentseröffnung - Ablauf, Dauer, Kosten
- Testament für Deutsche mit Vermögen in Australien
- Gemeinschaftliches Testament: Errichtung, Form, Widerruf, Bindungswirkung und Wirkung der Scheidung
- Die gesetzliche Erbfolge
- Verwaltung der Erbengemeinschaft
- Australisches Erbrecht - New South Wales
- Erbrecht Ontario - Einführung
- Erbschaftssteuer im UK (England & Wales, Schottland, Nordirland)
- Kanadisches Erbrecht - Einführung
- Erbrecht USA - Einführung
- Erbteilung und Erbteilungsklage
- Das Konto und Depot im Erbfall
Pflichtangaben
Herr Klinger ist Partner der Kanzlei Frank & Partner Rechtsanwälte.
Angaben zur Partnerschaft
Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 88712381
Fax: +49 (0)30 920372321
Email: info(at)wf-frank.com
Web: www.wf-frank.com
UmSt-IdNr.: DE288360405
Steuernummer: 34/290/00418
Frank & Partner Rechtsanwälte ist eine Partnerschaftsgesellschaft im Sinne des PartG. Die Partnerschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Charlottenburg unter der Nummer PR 966 B. Partner sind
Berufsrechtliche Angaben
Herr Rechtsanwalt Veit Klinger gehört der Rechtsanwaltskammer Berlin an. Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
- Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln).
Sämtliche berufsrechtlichen Regelungen sind abrufbar auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www. brak.de (Angaben gemäß § 5 TDG)
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Name und Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.
Versicherungssumme pro Versicherungsfall: EUR 2 Million; Höchstleistung pro Versicherungsjahr: EUR 4 Million
Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung: Weltweit wie unten beschrieben:
Auszug aus den Versicherungsbedingungen (AVB-RSW HV 60):
„Teil 2, 2. Ausschlüsse
2.1. Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.“
Auszug aus den HV 4360:
„Abweichend von Teil 2 A Ziffer 2.1 b) und Teil 3 A Ziffer 4.1 b) der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sowie Risikobeschreibung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB-RSW HV 60) besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung im außereuropäischen Recht, die aufgrund deutscher gesetzlicher Haftungsbestimmungen vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden.“
Kontaktdaten

Veit Klinger
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Partner i.S.d. PartGG
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel. +49 30 88712381
Fax +49 30 22185555
klinger (at) wf-inter.com
Mitgliedschaften
"Erben International e.V."
Deutscher Anwaltverein (DAV), Abteilung Erbrecht
Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung
Glossar zum Erbrecht mit Links zu weiterführenden Infos