US-Bundes-Nachlasssteuer: Weitere Verzögerungen bei der Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch COVID-19

Vor COVID-19 war die US-Steuerbehörde IRS nicht für ihre Effizienz und kurze Bearbeitungszeiten bekannt; nach eigenen Angaben der IRS dauert die Überprüfung einer US-Bundes-Nachlasssteuererklärung (federal estate tax) für den Nachlass einer nicht-ansässigen Person (form 706-NA) und Erteilung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung (transfer certificate) 6-12 Monate. Nach unserer Erfahrung waren es aber seit Beginn des Jahres 2018 eher 12-18 Monate.

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie, arbeiten viele IRS-Mitarbeiter von zu Hause aus und haben nicht die Möglichkeit, schnell auf Anfragen zu reagieren. Die Büros, die eröffnet wurden, mussten aufgrund von COVID-19-Infektionen und des Anstiegs des Infektionszahlen wieder geschlossen werden.

Aufgrund der aktuellen COVID-Pandemie gehen wir derzeit davon aus, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (transfer certificate) erst 18-24 Monate nach der Einreichung der US-Bundes-Nachlasssteuererklärung (federal estate tax return) ausgestellt wird. 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung des Transfer Certificate. Wenn Sie nicht so lange warten wollen, beraten wir Sie außerdem über die Alternativen. 

Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
1 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
5
 

Sie haben Fragen zur Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie nachfolgendes Kontaktformular zu verwenden und uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen schnellst möglich (in der Regel binnen eines Arbeitstages) mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten Ihnen ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaige Erstberatung oder weitergehende Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Selbstverständlich können Sie aber auch direkt an die Autoren des Beitrags wenden.