Testamentsregister: Neue Testamentsregisterordnung verkündet

Die Testamentsregisterverordnung (ZTRV) wurde am 18.07.2011 veröffentlicht (BGBl. I, S. 1386). In der ZTRV hat das Bundesministerium der Justiz die Einzelheiten zur Einrichtung und zum Betrieb des Zentralen Testamentsregisters geregelt. Insbesondere regelt die ZTRV Einzelheiten über die Führung des Testamentsregisters (insbesondere die Anmeldung, Änderung und Löschung von Registereintragungen), über die Auskunft aus dem Register sowie zur Datenübermittlung, -speicherung und Datensicherheit. Ferner wird der Inhalt der Sterbefallmitteilung im Einzelnen bestimmt.

Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
0 Bewertungen (0 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
0
 

Sie haben Fragen zur Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie nachfolgendes Kontaktformular zu verwenden und uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen schnellst möglich (in der Regel binnen eines Arbeitstages) mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten Ihnen ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaige Erstberatung oder weitergehende Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Selbstverständlich können Sie aber auch direkt an die Autoren des Beitrags wenden.