Reduzierung der spanischen Mehrwertsteuer von 8% auf 4% bei Erwerb von Neuimmobilien

Nach der 4. Übergangsvorschrift des „Real Decreto-Ley 9/2011, vom 19. August, de medidas para la mejora de la calidad y cohesión del sistema nacional de salud, de contribución a la consolidación fiscal, y de elevación del importe máximo de los avales del Estado para 2011” beträgt die spanische Mehrwertsteuer beim Kauf von Neuimmobilien 4 %. Die Regelung ist bis 31. Dezember 2011 befristet.

 

 

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