Die autonome Gemeinschaft Katalonien („Generalitat de Catalunya“) hat mit Gesetz vom 7. Juni 2010 (Gesetz 19/2010) über die Regelung der Erbschafts- und Schenkungsteuer, zuletzt geändert mit Gesetz vom 15. Juni 2011 (Gesetz 3 / 2011), für den Erwerb von Todes und Schenkungen von der Befugnis der Gesetzgebung auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungsteuer Gebrauch gemacht.
Die wichtigsten Regelungen sind nachfolgend aufgeführt:
1. Der Artikel 58 bis wird dem Gesetz 19/2010 hinzugefügt. Laut diesem Artikel verfügen Verwandten erster und zweiter Steuerklasse über eine Freistellung zu 99 % im Fall eines Erwerb von Todes wegen. Hier sind die Beträge aus Lebensversicherungen ebenfalls inklusive.
2. Ein neuer Absatz 1bis wird der letzten Verfügung Nummer 1 („disposición final primera“) des Gesetzes 19/2010 hinzugefügt, wonach die Wirkungen der Erneuerungen des Gesetztes 3/2011 rückwirkend auf Sterbefälle ab dem 1. Januar 2011 anwendbar sind.
3. Änderung des Absatzes 2 der letzten Verfügung Nummer 1 („disposición final primera“) des Gesetzes 19/2010. Der Inhalt des Absatzes sieht eine progressive Anwendung der Freistellungen, wobei auf die Sterbefälle zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2010 eine Freistellung zu 25 % der Freibeträge der Artikel 2 und 30 des Gesetzes 19/210* angewendet wird. Auf die Sterbefälle zwischem dem 1. Juli 2010 und dem 31. Dezember 2010 eine Freistellung zu 62,5 % der Freibeträge der Artikeln 2 und 30 des Gesetzes 10/2010 angewendet wird. Auf die Sterbefälle ab dem 1. Januar 2011 wird schließlich eine Freistellung zu 100 % der Freibeträge der Artikeln 2 und 30 des Gesetzes 10/2010.
4. Änderung der letzten Verfügung Nummer 2 („disposición final segunda“) des Gesetzes 19/2010, wonach die Regierung Katalonien sich dazu verpflichtet, bis zum 1. November 2011 eine Verordnung zur Umsetzung dieses Gesetztes zu verkünden.
Bitte beachten Sie: der Rabatt setzt voraus, dass das Recht der autonomen Gemeinschaft anzuwenden ist. Um unschöne Überraschungen zu vermeiden empfehlen wir dies für ihren Fall genauestens prüfen zu lassen.