Dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 13.11.2013 - K 1477/12 ist im Grundsatz zuzustimmen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass ein Fall des Art. 21 DBA Deutschland-USA vorliegen dürfte und somit von der IRA Erstattung verlangt werden kann.
US-Rentensparplan und Erbschaftsteuer
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