Begrenzung der Fortführung eines geerbten IRA auf 10 Jahre

Mit Wirkung zum 01.01.2020 wird die Zeitdauer, für welche ein Begünstigter auf den Todesfall einen geerbten IRA fortsetzen kann, auf 10 Jahre begrenzt. Die Neuregelung hat erheblichen Einfluss auch auf bestehende Nachlasspläne. Für weitergehende Informationen zu US-Altersvorsorgeplänen verweisen wir auf den Beitrag US-amerikanischer Altersvorsorgeplan: Rechtsfolgen des Todes und Steuern

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