Trust

Ein Trust ist ein treuhänderisches Rechtsverhältnis, bei dem einer Person bestimmte Güter übertragen werden, die diese für Dritte oder einen allgemeinen Zweck verwalten soll (vgl. Art. 2 Haager Übereinkommen über die Anerkennung von Trusts). Der Trust wird durch das Dreiecksverhältnis: Errichtender (settlor, grantor, creator) – Treuhänder (trustee) – Begünstigter (beneficiary) geprägt. Der Zweck muss nicht gemeinnützig sein. Ein Trust kann errichtet werden a) unter Lebenden - lebzeitiger Trust (living trust), b) durch Testament -  testamentarischer Trust (testamentary trust) - oder c) durch Gesetz bzw. gerichtliche Anordnung. Viele Trusts sind Vermögensmassen ausländischen Rechts im Sinne des deutschen Steuerrechts. 

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