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Testamentsfälschung

Von einer Testamentsfälschung spricht man, wenn nicht die Person, die dem äußeren Anschein nach das Testament errichtet hat das Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben hat, sondern eine andere Person das Testament geschrieben oder unterschrieben hat und diese Person es nicht auf Anweisung des Testators getan hat oder Letzteres nicht gegenüber den maßgeblichen Stellen aufdeckt. 

Publikationen zum Thema

  • Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins 
  • Einziehung eines Erbscheins
  • Erbschein: Antrag, Verfahren und Entscheidung
  • Erbschein: Beschwerde gegen Nichterteilung
  • Europäisches Nachlasszeugnis - Zuständigkeit, Antrag, Wirkungen, Gültigkeitsdauer
  • Testamentseröffnung - Ablauf, Dauer, Kosten
  • Testamentsfälschung: Nachweis der Fälschung des Testaments durch Gutachten
  • Testamentsvollstreckerzeugnis - Erforderlichkeit, Antragstellung, Erteilung und Wirkungen

News zum Thema

  • Testamentsfälschung: Anforderungen an ein Schriftgutachten

Neuigkeiten

28.02.2017 Änderung des Systems der Erbschaftsteuer in Spanien und den spanischen Bundesländern in 2017?

24.06.2016 Europäisches Güterrecht verabschiedet

01.01.2016 Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer der Kanaren: 99% Abschlag in 2016

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