Testament

In einem Testament oder letztwilligen Verfügung erklärt eine Person ihren letzten Willen für den Fall ihres Todes. Das Testament kann eine oder mehrere Anordnungen oder letztwillige Verfügungen enthalten, z.B. Erbeinsetzungen, Vermächtnisse oder die Anordnung der Testamentsvollstreckung. Das Testament ist einer bestimmten Art und Weise (Form) zu errichten. Das deutsche Erbrecht kennt die Form des notariellen Testaments und des handschriftlichen Testaments. In bestimmten Ausnahmesituationen sind auch Nottestamente zulässig. Eheleute und eingetragene Partner können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten. Letztwillig verfügt werden kann auch durch Erbvertrag. Von dem Testament ist das "Dokument" oder "Papier" mittels welchem das Testament errichtet wurde, zu unterscheiden. Wird das Dokument - ohne des Willen des Testators - vernichtet, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit des Testament unberührt.

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