Rückverweisung
Verweist das Recht eines Staates auf das Recht eines anderen Staates und verweist dieses Recht auf das Recht des verweisenden Staates zurück, spricht man von einer Rückverweisung, vgl. Art. 4 Abs. 1 EGBGB.
Publikationen zum Thema
- Anwendbares Erbrecht nach der Europäischen Erbrechtsverordnung
- Australisches Erbrecht - New South Wales
- Die gesetzliche Erbfolge nach US-amerikanischem Erbrecht
- Erbrecht British Columbia - Einführung
- Erbrecht Florida - Einführung
- Erbrecht Ontario - Einführung
- Erbrecht USA - Einführung
- Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht
- Gesetzliche Erbfolge im US-Bundesstaat New York
- Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht von Texas
- Internationales Erbrecht - Deutschland
- Neuseeländisches Erbrecht - Einführung
- Ontario: Pflichtteil und angemessene Beteiligung am Nachlass
- Pflichtteil in den USA
- Pflichtteil und angemessene Beteiligung am Nachlass im Recht der kanadischen Provinz British Columbia
- Pflichtteil und gesetzliche Rechte nach dem Recht von England und Wales
- Rechtswahl und Fiktion der Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung
News zum Thema
- BGH zu Pflichtteilsberechtigung eines Abkömmlings trotz Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings
- BGH: Zum Erwerb bei "In Trust for"-Vermerk eines Kontos bei einer US-amerikanischen Bank
- KG zu rechtlichen Wirkungen eines US-amerikanischen Trusts in Deutschland
- LG München I: Übergang von Kommanditanteilen bei testamentarischer Anordnung eines Trusts
- OLG Bremen zur Rückverweisung aus dem Erbrecht von England und Wales bei Grundvermögen in Deutschland
- OLG Köln zum Inhalt eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anwendung südafrikanischen Rechts
- OLG Köln: Keine Anwendung englischen Rechts betreffend den Pflichtteil bei Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO.