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Richtigkeitsvermutung

Wird eine Person im Erbschein als Erbe bezeichnet, so spricht eine (widerlegbare) Vermutung dafür, dass er auch Erbe ist und nur die im Erbschein ausgewiesenen Beschränkungen bestehen, § 2365 BGB (Richtigkeitsvermutung). Dies spielt z.B. im Zivilprozess eine Rolle, wenn der Erbe Zahlung auf eine ererbte Forderung verlangt. 

Publikationen zum Thema

  • Erbschein: Antrag, Verfahren und Entscheidung
  • Europäisches Nachlasszeugnis - Zuständigkeit, Antrag, Wirkungen, Gültigkeitsdauer
  • Rechtswirkungen eines Erbscheins: Nachweis des Erbrechts, Richtigkeitsvermutung und Öffentlicher Glaube
  • Testamentsvollstreckerzeugnis - Erforderlichkeit, Antragstellung, Erteilung und Wirkungen

News zum Thema

  • Erteilung Erbschein nach italienischem Recht bei Widerspruch durch Pflichtteilsberechtigten

Neuigkeiten

28.02.2017 Änderung des Systems der Erbschaftsteuer in Spanien und den spanischen Bundesländern in 2017?

24.06.2016 Europäisches Güterrecht verabschiedet

01.01.2016 Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer der Kanaren: 99% Abschlag in 2016

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