Ausländischer Nachlass (foreign estate)
Der Begriff "ausländischer Nachlass" bezeichnet einen Nachlass (estate), dessen Einkünfte aus Quellen außerhalb der Vereinigten Staaten, die nicht tatsächlich mit der Ausübung eines Gewerbes oder Unternehmens innerhalb der Vereinigten Staaten verbunden sind, nicht in das Bruttoeinkommen gemäß Untertitel A einbezogen werden können. Die Bestimmung ist eine Frage des Sachverhalts und der Begleitumstände. Der IRS konzentriert sich auf a) das Land, nach dessen Recht der Nachlass gebildet wird, und b) den Aufenthaltsstatus des Erblassers, des Treuhänders und der Begünstigten (Rev. Rul. 81-112, 1981-1 CB 598). Die Rechtsprechung konzentriert sich auf a) die Belegenheit des Nachlassvermögens, b) das Land, in dem der Nachlass verwaltet wird, c) die Staatsangehörigkeit und den Wohnsitz des Hilfs-Nachlassabwicklers, d) den Umfang und die Dauer der Tätigkeit des Hilfs-Nachlassabwicklersin den USA. Nicht allein maßgebend ist, in welchem Staat das Haupt-Nachlassverfahren geführt wird (Rev. Rul. 62-154, 1962-2 C.B. 148).
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