Apostille
Die Apostille nach dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostilleabkommen) bestätigt die Echtheit einer ausländischen Urkunde. Mitglieder des Abkommens sind zahlreiche Staaten. Über die zuständigen Behörden wird eine Liste beim HCCH geführt. Bei Nichtmitgliedern ist eine Legalisation oder ein Beweis durch Überzeugung des Gerichts (Freibeweis) erforderlich.
Publikationen zum Thema
- Anerkennung ausländischer Urkunden durch spanische Behörden im deutsch-spanischen Erbfall
- Europäisches Erbrechtsverordnung und Spanien-Vermögen: Erbstatut, Zuständigkeit und Europäisches Nachlasszeugnis
- Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in Andalusien
- German Certificate of Inheritance
- Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht von Florida
- Haftung für Nachlassverbindlichkeiten und Ausschlagung bei US-Erbschaft
- Nachlassabwicklung auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- Nachlassabwicklung auf den Kanaren (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote)
- Nachlassabwicklung in Andalusien (Marbella, Estepona, Malaga)
- Nachlassabwicklung in Spanien
- Nachlassabwicklung in Valencia
- Vorsorgevollmacht in Spanien