Der lebzeitige Trust im Erbrecht von Kalifornien

In Kalifornien wird der lebzeitige Trust (living trust) oft als Mittel der Nachlassplanung (estate planning) verwendet. Dem deutschen Recht ist das Institut des trust hingegen fremd und der Kontakt mit Trusts führt oft zu erheblicher Verunsicherung bei deutschen Begünstigten und Behörden. Dieser Beitrag gibt eine Einführung zum Recht des trust unter besonderer Berücksichtigung des Rechts von Kalifornien.

Grundlegendes

Die Bestimmungen Kaliforniens finden sich im California Probate Code (CPC). Daneben gelten die Regeln des Fallrechts (common law) von Kalifornien.

Grundstruktur des Trusts

Der Trust wird durch eine 3-Personen-Struktur gekennzeichnet: 

  • Der Errichter (grantor, auch als settlor, creator oder trustor bezeichnet) überträgt Bestandteile seines Vermögens auf
  • den Treuhänder (trustee), der diese Vermögensgegenstände (trust assets, trust property) zugunsten eines
  • Begünstigten (beneficiary) oder mehrerer Begünstigter treuhänderisch für einen bestimmten Zweck verwaltet.

Der Treuhänder hat im Außenverhältnis alle Rechte (legal title) am Vermögen des Trusts. Allerdings darf der Treuhänder dieses Recht nur im Rahmen seiner Befugnisse, Aufgaben und Pflichten ausüben.

Gründe für die Errichtung eines Trusts in Kalifornien

Mit der Errichtung eines Trusts in Kalifornien können unterschiedliche Zwecke verfolgt werden, z.B.

  • die Vermeidung eines förmlichen Nachlassverfahrens (siehe hierzu den Beitrag Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Kalifornien).
  • der Schutz von minderjährigen Begünstigten (child protection trust),
  • Verstetigung des Familien-Vermögens (family trust),
  • steuerliche Vorteile,
  • Vorsorge für den Betreuungsfall oder Geschäftsunfähigkeit oder
  • Sicherung des Vermögens des (verschuldeten) Begünstigten gegen den Zugriff der Gläubiger des Begünstigten (asset protection).

Entstehung des Trust

Der Trust entsteht grundsätzlich dadurch, dass der Errichter (settlor) Bestandteile seines Vermögens auf einen Treuhänder (trustee) überträgt. Dies geschieht unter der Vorgabe, die eingebrachten Vermögensgegenstände zugunsten des oder der Begünstigten (beneficiary) innezuhaben und treuhänderisch zu verwalten. Der Errichter (settlor) kann dabei auch gleichzeitig Treuhänder (trustee) und Begünstigter sein. In diesem Fall bedarf es keiner Vermögensübertragung, sondern nur einer einseitigen Erklärung (trust declaration). Errichten mehrere Personen einen gemeinschaftlichen Trust (joint trust) oder ist der Errichter nicht der alleinige Treuhänder, wird das Dokument in der Regel als Trust-Vereinbarung (trust agreement) bezeichnet. Oberbegriff ist Trust-Dokument (trust document). 

Üblicherweise wird das Trust-Dokument vor einem US-Notar (notary public) unterschrieben, welcher die Unterschrift beglaubigt. Theoretisch kann ein Trust an beweglichem Vermögen aber auch durch mündliche Erklärung begründet werden.

Übertragung von Vermögen auf einen kalifornischen Trust

Weitere Voraussetzung für die Rechtswirkungen eines Trusts nach dem Recht von Kalifornien ist die Übertragung (transfer) von Vermögen auf den Trust. 

Auf einen lebzeitigen Trust (living trust) wird allerdings oft (zunächst) nur ein symbolischer Betrag, z.B. 10 USD, übertragen. Ein solcher nicht-ausgestatteter Trust (unfunded trust) wird entweder im (unmittelbaren) Anschluss durch gesonderte, lebzeitige Übertragung (z.B. bei Grundvermögen durch quitclaim deed oder bei Finanzanlagen durch Abtretung und Unterrichtung des Finanzinstituts mit einer Bank) oder auf den Tod ausgestattet. Oft findet sich auch als Annex zum Trust eine Liste des Vermögens des Trust, welche aber weder richtig noch vollständig sein muss.

Das "Überfließ-Testament"

Typischerweise wird neben dem trust-Dokument auch zeitgleich ein „Überfließ-Testament“ (pour-over Will) errichtet. Darin bestimmt der Testator und Errichter, dass alles Vermögen, das in den Nachlass gefallen ist und nicht anderweitig verfügt wird, auf den Treuhänder (trustee) übergehen soll, der es nach den Regeln eines lebzeitigen Trusts verwalten und verteilen soll. Hierdurch wird sichergestellt, dass auch das Vermögen, das - aus welchem Grund auch immer - nicht in den Trust zu Lebzeiten eingebracht wurde, nach den Regeln des Trust-Dokuments verteilt wird.

Ausgestaltung des Trusts

Trusts werden – je nach Art und Zweck – sehr unterschiedlich ausgestaltet.

Vorbehalt von Rechten

Nach kalifornischem Recht ist ein Trust widerruflich, wenn nicht angeordnet wurde, dass er unwiderruflich ist. Ein solcher Trust wird als widerruflicher Trust (revocable trust) bezeichnet. 

Bei vielen Trust behält sich der Ausstatter/Errichter auch die Verwendung des Einkommens (income) und Kapitals (capital) zu Lebzeiten vor und benennt sich selbst als Treuhänder (trustee). 

Auf den Tod wird dann die Verteilung (distribution) durch den Nachfolge-Treuhänder (successor trustee) angeordnet, wobei ihm der Errichter hierzu entweder genaue Angaben zur Verteilung macht (strict trust) oder ihm Ermessen einräumt (discretionary trust).

Begünstigte

Auch die Begünstigung kann er weitgehend frei ausgestalten. So kann z.B. dem Treuhänder (trustee) aufgegeben werden, dass er dem Begünstigen

  • einen monatlichen Betrag,
  • alle Einkünfte (income) und/oder
  • den Vermögensstamm (principle) in einem Betrag oder in Raten (bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen) auszuzahlen.

Die Treuhänder kann verpflichtet sein solche Auszahlungen (distributions) an die Begünstigten zu tätigen  oder solche Auszahlungen können in seinem Ermessen sein, sogenannter Ermessens-Trust (discretionary trust). Das Ermessen des Trustees kann dabei völlig frei sein oder in gewissen Umfang durch eine Anweisung betreffend die Ermessenausübung (standard) beschränkt sein. Am verbreitetsten ist der ascertainable standard.

Es kann auch angeordnet werden, dass Begünstigter zunächst eine Person und nach ihrem Tod eine andere Person sein soll. So erhält z.B. der überlebende Ehegatte oftmals zunächst das Einkommen des Trusts (und Zahlungen aus dem Vermögensstamm) und auf seinen Tod fällt das Rest-Vermögen an Dritte, z.B. die Kinder (QTIP Trust). Ist der überlebende Ehegatte ein Ausländer, wird oftmals der Übergang auf einen QDOT / QDT angeordnet oder erlaubt. 

Der Errichter kann auch den Zugriff der Begünstigungen bewusst einschränken, um den Zugriff von Gläubigern des Begünstigten zu verhindern. So wird bei einem verschuldeten Begünstigten oftmals auch ein spendthrift trust angeordnet. 

Es kann bestimmt werden, dass zunächst eine (oder mehrere) Personen begünstigt sein sollen und zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. Tod des Begünstigten) eine andere Person Ausschüttungen erhält oder ihr das verbleibende Vermögen vollständig anfällt (residuary beneficiary). 

In manchen Fällen soll der Nachfolge-Treuhänder (successor trustee) nach dem Tod des Errichters bzw. aller Errichter das Vermögen zugunsten der Familie weiter verwalten (family trust).

Gemeinschaftliche Trusts

Einen US-amerikanischen Trust kann eine Person allein errichten, sog. Einzel-Trust (individual trust). Es können aber auch zwei oder mehrere Personen einen Trusts errichten, einen sog. gemeinschaftlichen -Trust (joint trust). Gemeinschaftlichen Trusts werden oft für die Regelung der Rechtsnachfolge von Todes wegen zweier Ehegatten verwendet. Sie binden oftmals die Beteiligten und stehen funktional oftmals Erbverträgen oder gemeinschaftlichen Testamenten gleich. Sie werden insbesondere von Ehegatten verwendet. 

Unter-Trusts

Oftmals sind bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses, z.B. den Tod des Errichters, unter-Trusts (sub-trusts) errichtet. 

So werden bei einem gemeinschaftlichen Trust (joint trust) von Ehegatten auf den Tod des Erstversterbenden - nach einer Abwicklungsphase - zwei Unter-Trusts (sub-trust) errichtet werden: 

  • Der Trust des Überlebenden (survivor‘s trust).
  • Der Trust des Verstorbenen (decedent`s trust oder bypass trust). 

In den Trust des Verstorbenen geht das Vorbehaltsgut (seperate property) des Erstversterbenden und dessen Anteil am Gesamtgut (community property) über. Der überlebende kann über dieses Vermögen oftmals nicht mehr völlig frei verfügen, sondern ist durch den HEMS standard gebunden.

In den Trust des Überlebenden geht dessen Vorbehaltsgut (seperate property) und sein Anteil am Gesamtgut (community property). Über das Vermögen des Trusts des überlebenden Ehegatten kann der Überlebende in der Regel wie ein Eigentümer verfügen.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Treuhänders

Der Treuhänder (trustee) hat bei Annahme des Amtes die Pflicht, das trust-Vermögen entsprechend den Bestimmungen des Trust-Dokuments durchzuführen, Section 16000 des CPC. Er hat die Pflicht das Trust-Vermögen ausschließlich im Interesse der Begünstigten des Trusts zu verwalten, Section 16002 CPC.

Wenn der Trust zwei oder mehr Begünstigte hat, ist der Trustee verpflichtet, sich unparteiisch ihnen gegenüber zu verhalten und das Trust-Vermögen zu verwalten, wobei der die unterschiedlichen Interessen zu berücksichtigen hat, Section 16003 CPC. 

Er hat die Pflicht das Trust –Vermögen nicht für eigene Zwecke und zum eigenen Vorteil sowie Zwecke, die keine Verbindung mit dem Zweck des Trusts haben, zu verwenden, 16004 (a) CPC. Er darf sich auch nicht an einen Geschäft beteiligen, welches gegenläufige Interessen zu den Begünstigten des Trusts hat.

Der Treuhänder darf keine Forderungen, die er nach Benennung oder im Gegenzug zur Benennung erworben hat, gegen den trust zwangsweise durchsetzen. Vielmehr muss das Gericht ihn in diesem Fall die Erlaubnis zur Entnahme erteilen, 16004 (b) CPC

Haben der Treuhänder und die Begünstigten ein Geschäft getätigt, welches während des Bestehens des Trusts erfolgt oder während der Trustee noch Einfluss auf den Begünstigen hat, und durch welches der Trustee einen Vorteil von dem Begünstigten erhält, wird eine  Pflichtverletzung des Trustee vermutet. Die Vermutung ist widerleglich, Art. 16004 (c) CPC. Diese Vorschrift betrifft nicht Vereinbarung über die Vergütung des Trustee.

Der Treuhänder darf die Zahlung oder Auskehrung an einen Begünstigten nicht von der Entbindung von der Haftung abhängig machen, sofern die Zahlung nach der trust-Urkunde zu erfolgen hat, Sec. 16004.5. (a) CPC. Hierdurch bleiben die Rechte des Treuhänders unberührt, 

  • angemessen Rückstellungen für voraussichtliche Ausgaben, insbesondere Steuern, Nachlassverbindlichkeiten, Vergütungsforderungen des Trustees und der Rechnungsführungsführungskosten, und Kosten und Auslagen für die Verwaltung.
  • auf eine freiwillige Entbindung von der Haftung durch die Begünstigten hinzuwirken.
  • Freistellung gegen Forderungen einer natürlichen oder juristischen Person zu verlangen, welche vernünftigerweise eine Folge der Verteilung sein kann, wenn diese Person nicht der Begünstigte ist.
  • Rückstellungen im Hinblick auf Rechtsstreitigkeiten.
  • vom Gericht oder Begünstigten Genehmigung des Rechenschaftsberichts zu ersuchen.

Der Treuhänder muss angemessene Schritte tun, um den Gewahrsam über das Vermögen des Trusts zu erlangen und diesen zu erhalten, Sec. 16006 CPC.

Der Treuhänder hat – unter Berücksichtigung der Umstände des Falls und des Zwecks des Trusts, dafür zu sorgen, dass das trust-Vermögen Früchte abwirft, Sec. 16007 CPC.

Der Treuhänder soll das trust-Vermögen und sein Eigenvermögen gesondert voneinander verwalten und es als Trust-Vermögen ausweisen, Sec. 16009 CPC.

Er soll angemessene Schritte tätigen, um Forderungen des Trusts durchzusetzen, Sec. 16010 CPC. Ferner soll er sich gegen Klage, welche einen Nachteil für das Vermögen haben könnten, verteidigen, Art. 16011 CPC.

Der Treuhänder muss die ihm übertragenen Aufgaben im Grundsätzlich persönlich erfüllen. Aufgaben, deren Erfüllung vernünftigerweise von ihm persönlich verlangt werden kann, darf er nicht auf Dritte delegieren, Sec. 16012.  (a) CPC.

Er darf auch nicht das Amt als solches übertragen oder die gesamte Verwaltung auf einen Dritten oder einen Mit-Treuhänder (co-trustee) übertragen, Sec. 16012.  (a) CPC.

Hat der Treuhänder berechtigterweise Aufgaben an Beauftragte, Co-Trustees oder andere Personen übertragen, so hat er zu überwachen, dass diese Personen die Aufgaben ordnungsgemäß erbringen.

Der Treuhänder soll die Begünstigten über den Trust und dessen Verwaltung in angemessener Art und Weise auf dem Laufenden halten, Sec. 16060 CPC.

Auf Anfrage eines Begünstigten soll der Treuhänder diesem eine Kopie der Trust-Urkunde überlassen, wenn nicht etwas anderes in Übereinstimmung mit Sec. 16069 CPC angeordnet wurde, Sec. 16060.7 CPC.

Außer im Fall des Sec. 16069 CPC soll der Treuhänder auf Anfrage dem Begünstigten über die Verwaltung des Nachlasses im angemessenen Rahmen berichten, Sec. 16061 CPC.

Über bestimmte Vorgänge hat der Trustee die Begünstigen zu unterrichten, Sec. 16061.7.  (a) CPC.

Der Treuhänder soll – sofern nichts anderes im Gesetz oder der Trust-Urkunde bestimmt ist, mindestens einmal im Jahr, bei Beendigung des Trusts und Wechsel des Trustee Rechenschaft legen, 16062.  (a) CPC.

Die dem Treuhänder gewährte Befugnis im billigen Ermessen zu handeln, hat er vernünftig auszuüben, Sec. 16080 CPC.

Rechte der Begünstigten 

Die Rechte der Begünstigten (beneficiaries) werden zunächst aus den Bestimmungen im Trust-Dokument. Die Begünstigen können danach einen klagbaren Anspruch oder – bei einem Ermessens-Trust (discretionary trust) – nur einen Anspruch auf Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens des Treuhänders haben. Zur Sicherung ihres Anspruchs haben sie regelmäßig gewisse Kontroll- und Informationsrechte. So können sie grundsätzlich vom Treuhänder Rechenschaft über die Verwaltung des trust verlangen. In der trust-Urkunde kann dieses Recht aber auch ausgeschlossen werden. Die Beteiligten haben aber gleichwohl ein Recht auf einen Rechenschaftsbericht, wenn sie darlegen, dass es wahrscheinlich ist, dass eine wesentliche Pflicht verletzt wurde. 

Auflösung und Änderung des Trusts

Der Trust endet durch

  • Zeitablauf,
  • Zweckerreichung,
  • Unmöglichkeit der Zweckerreichung,
  • Ungesetzlichkeit oder Widerruf.

Ist den trust-Bestimmungen keine Laufzeit des trust zu entnehmen, so bleibt dieser grundsätzlich so lange bestehen, wie es zur Erreichung des trust-Zwecks erforderlich ist.

Nach dem Ende des trust behält der Treuhänder (trustee) das Recht, die zur Auflösung des trust erforderlichen Handlungen vorzunehmen. In der Praxis wird ein trust zumeist dadurch beendet, dass der Treuhänder (trustee) nach Eintritt eines bestimmten Ereignisses (z.B. Tod des letzten Errichters oder Erreichen eines bestimmten Alters des Begünstigten) oder nach Zeitablauf das trust-Vermögen auf die Begünstigten (beneficiaries) auskehrt.

Ein Trust kann auf Antrag des Errichters und aller Begünstigter unter gewissen Voraussetzungen geändert werden. Unter bestimmten Umständen kann auch auf die Zustimmung einzelner Begünstigter verzichtet werden.

Bei einem unwiderruflicher trust ist unter gewissen Umständen die Änderung oder vorzeitige Beendigung möglich, wenn alle Begünstigten zustimmen.

Der kalifornische Trust und Vermögen in Deutschland

Bisweilen kommt es vor, dass mittels eines Trusts auch Vermögen in Deutschland übergehen soll. Nach Auffassung der Rechtsprechung und h.M. in der Literatur kann an Vermögen in Deutschland aber kein Trust bestehen; d.h. allerdings nicht, dass der Trust in diesem Fall ohne Rechtsfolgen ist. Vielmehr ist der Trust in das deutsche Rechtsinstitut umzudeuten, welches dem Trust am nächsten kommt. Vertiefend verweisen wir auf den Beitrag Der US-amerikanische Trust bei Bezügen zu Deutschland - Anerkennung, Nachlassverfahren, Pflichtteil.

Unsere Leistungen: Wenn es Vermögen in Deutschland gibt, sind wir bei der Vereinnahmung behilflich. Insbesondere vertreten wir Sie gerne in einem Verfahren zur Erlangung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder eines Erbscheins. 

Deutsche Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Ob einen Trustee in Deutschland im Erbfall steuerliche Pflichten treffen, hängt von der Art des Trusts und seines Vermögens ab. Betreffend die Folgen bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer verweisen wir auf den Beitrag Der US-amerikanische Trust und deutsche Erbschaftsteuer bzw. Schenkungssteuer.

Hinweis: Soweit es sich um einen transparenten Trust handelt, können den Trustee natürlich als Erben oder Testamentsvollstrecker bestimmte steuerliche Pflichten treffen.

Deutsche Einkommensteuer

Einkünfte des US-amerikanischen Trusts können nach den Grundsätzen der Rechtsnachfolge von Todes wegen oder nach § 15 AStG (Zurechnungsbesteuerung) anteilig den Einkünften des Begünstigten bei der deutschen Einkommensteuer zuzurechnen sein. Daher kann für die Steuerjahre, in denen der Trust Einkünfte erzielt hat, eine gesonderte Erklärung nach § 18 AStG abzugeben sein bzw. die Einkünfte des US-amerikanischen Trusts sind bei der persönlichen Steuererklärung des Begünstigten zu berücksichtigen.  

Hinweis: Wir unterstützen ihren persönlichen Steuerberater bei der Veranlagung der US-Einkünfte. Falls gewünscht bereiten wir auch Erklärung zur gesonderten – und einheitlichen – Feststellung nach § 18 Abs. 1 – 3 AStG (hier finden Sie Formulare). 

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