Totten Trust

Ein Totten Trust - auch als tentative trust bezeichnet -  ist eine Form des Trusts in den USA, bei der eine Person, der Treugeber (settlor oder grantor) Geld auf ein Bankkonto oder Wertpapiere in ein Depot einlegt mit der Anweisung, dass beim Tod des Treugebers dasjenige, was sich auf diesem Konto bzw. Depot befindet, an einen benannten Begünstigten (beneficiary) übergeht. Ein Totten Trust entsteht zum Beispiel, wenn ein Bankkonto in der Form "[depositor], in trust for [beneficiary]" betitelt wird. Gläubiger des Treugebers können in ein solches Guthaben vollstrecken. Stirbt der Begünstigte vor dem Treugeber, so erlischt die Begünstigung und Abkömmlinge treten nur bei Benennung an die Stelle der vorverstorbenen Person. Ein Widerruf erfolgt durch unzweideutigen Akt oder Erklärung (decisive act or declaration), etwa Abhebung, Kündigung, Streichung des Trust-Vermerks oder Testament. Der Name Totten Trust rührt von der Entscheidung Matter of Totten, 179 N.Y. 112 (1904) her, in welcher erstmals die Zulässigkeit einer solchen Regelung trotz fehlender Testamentsform anerkannt wurde. Aus deutscher Sicht besteht kein Anspruch der Erben auf Auszahlung, wenn es einen vertraglich Begünstigten gibt (BGH, Urteil vom 15. 4. 1959).