Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert wird zur Ermittlung des Wert von Grundvermögen herangezogen, z.B. für unbebaute Grundstücke oder als Mindestwert für bebaute Grundstücke. Grundlage für den Bodenrichtwert sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den örtlichen Gutachterausschüssen geführt werden. Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen ist, muss Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes ermittelt werden.