Gesetzliche Erbfolge in Neuseeland

Gesetzliche Grundlagen 

Die gesetzliche Erbfolge ist in section 77 des Administration Act 1969 und dem Administration (Prescribed Amounts) Regulations 2009 geregelt.

Eintritt der gesetzlichen Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn es kein Testament gibt oder dieses unwirksam ist.

Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Ehegatte ist, wer rechtswirksam verheiratet ist. Der Ehe gleichgestellt ist der gleichgeschlechtliche Partner (civil union partner) und der Lebensgefährte (de facto partner). Bei durch gerichtlichen Beschluss festgestellter Trennung (separation order) hat der Ehegatte, gleichgeschlechtlicher Partner oder Lebensgefährte kein Erbrecht. 

Wird der Erblasser von einem Ehegatten,aber keinen Abkömmlingen oder Eltern überlebt, erhält Ehegatte den gesamten Nachlass.

Neben Kinder oder anderen Abkömmlingen erhält er/sie alle persönlichen Gegenstände und einen Festbetrag von $155,000 und 1/3 des Rests.

Neben Eltern erbt der überlebende Ehegatte 2/3. 

Gesetzliches Erbrecht der Kinder und anderen Abkömmlinge

Neben einem Ehegatte erhalten die Kinder 2/3 des Nachlasses (nach Abzug des Festbetrags) zu gleichen Teilen.

Gibt es keinen Ehegatten, gleichgeschlechtlichen Partner oder Lebensgefährten erben die Kinder allein zu gleichen Teilen.

Gesetzliches Erbrecht der Eltern und Seitenverwandten

Neben einem Ehegatten erben die Eltern 1/3. 

Gibt es keinen Ehegatten und keine Abkömmlinge, erben die Eltern allein.

Gibt es auch keine Eltern, erben die Geschwister zu gleichen Teilen.

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